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Einkommensteuer | Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung

erstellt am 16.05.2015 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung

Ein in einer dauerhaften, ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers beschäftigter Arbeitnehmer ist nicht allein deshalb auswärtig tätig, weil eine Probezeit vereinbart wurde. Auch eine unbedingte Versetzungsbereitschaft oder ein befristetes Arbeitsverhältnis ändert nichts an dieser Beurteilung.

Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs ist zu dem noch bis einschließlich 2013 geltenden steuerlichen Reisekostenrecht ergangen.

Mit Wirkung ab 1.1.2014 gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung. Danach ist von einer ersten Tätigkeitsstätte auszugehen, wenn der Arbeitnehmer unbefristet für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll. [...]

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Einkommensteuer | Anerkennung von Verlusten einer Gesellschaft, die ihre Geschäftstätigkeit bis zur Liquidation nie aufgenommen hat

erstellt am 16.05.2015 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Anerkennung von Verlusten einer Gesellschaft, die ihre Geschäftstätigkeit bis zur Liquidation nie aufgenommen hat

Gesellschafter einer GmbH & Co. KG hatten Gesellschaftsanteile einer GmbH erworben. Etwa ein Jahr später ließen sie eine Kommanditgesellschaft (KG) ins Handelsregister eintragen. Die GmbH war als Komplementärin zur alleinigen Geschäftsführung der KG befugt. Bis zur Löschung im Handelsregister vergingen fünf Jahre, ohne dass die Gesellschaft wirtschaftlich aktiv wurde. Sie erzielte laufend geringe Verluste. Das Finanzamt verweigerte deren Anerkennung mit der Begründung, dass jegliche Gewinnerzielungsabsicht gefehlt habe.

Der Bundesfinanzhof sah das anders: Im Sinne des Einkommensteuergesetzes gilt als Gewerbebetrieb die Tätigkeit einer Personengesellschaft, deren Absicht es ist, Einkünfte zu erzielen und eine als Komplementärin fungierende Kapitalgesellschaft, die die Geschäftsführung ausübt. Dabei [...]

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Einkommensteuer | Zeitpunkt für die Aktivierung eines Dividendenanspruchs

erstellt am 16.05.2015 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Zeitpunkt für die Aktivierung eines Dividendenanspruchs

In einem Fall der Betriebsaufspaltung waren A und B zu jeweils 50 % am Gesellschaftskapital einer GmbH & Co. KG beteiligt. Am Stammkapital der GmbH waren A mit 60 % und B mit 40 % beteiligt. Im September 2000 fassten die Beteiligten als Gesellschafter der GmbH den Beschluss, die Gewinnverteilung abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass B seine Gesellschaftsanteile mit Wirkung zum2. Januar 2001 an A abtreten und aus den in der Vergangenheit thesaurierten Gewinnen eine Bardividende ausgezahlt bekommen sollte, zahlbar bis zum 1. Januar 2001. Die Ausschüttung erfolgte auch im Jahr 2001.

Das Finanzamt vertrat [...]

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Körperschaftsteuer | Keine verdeckte Gewinnausschüttung durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an Arbeitnehmer einer GmbH

erstellt am 08.05.2015 von Harald Miltz

Körperschaftsteuer | Keine verdeckte Gewinnausschüttung durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an Arbeitnehmer einer GmbH

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses erfolgt. Das ist z. B. dann der Fall, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte.

Die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH an dessen in der GmbH beschäftigte Ehefrau, für deren Altersversorgung die Arbeitgeberanteile irrtümlich gezahlt wurden, ist keine Zuwendung des Arbeitgebers, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA zuzurechnen ist, wenn das Arbeitsverhältnis fremdüblich vereinbart und tatsächlich durchgeführt worden ist.

Die Weiterleitung der Arbeitgeberbeiträge war nicht durch das Gesell­schaftsverhältnis [...]

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Umsatzsteuer | Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen

erstellt am 08.05.2015 von Katrin Dohle

Umsatzsteuer | Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen

Ästhetische Operationen und ästhetische Behandlungen sind dann als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung anzusehen, wenn sie dazu dienen, Personen zu behandeln oder zu heilen, bei denen aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels ein Eingriff ästhetischer Natur erforderlich ist. Zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient ist es notwendig, bei Überprüfung der Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungsleistungen das für richterliche Überzeugungsbildung gebotene Regelbeweismaß auf eine größtmögliche Wahrscheinlichkeit zu reduzieren. Die Beweiserhebung darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Name und Anschrift des behandelten Patienten genannt wer­den.

Auf Grundlage der anonymisierten Patientenunterlagen ist ein Sachver­ständigengutachten über die mit der Operation verfolgte Zielsetzung einzuholen. Auch [...]

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