Sie haben eine grandiose Idee - wir begleiten Ihre Vision von der Geschäftsidee bis zur Gründung und darüber hinaus - kompetent und engagiert!
Der Weg in die berufliche Selbständigkeit ist eine Entscheidung, die sehr gut überlegt und auch ebenso sorgfältig geplant sein sollte.
Die perfekte Geschäftsidee alleine reicht in der Regel für eine erfolgreiche Existenzgründung nicht aus. Bereits in der Vorbereitungsphase müssen wichtige Entscheidungen getroffen, Anträge gestellt und formelle Hürden überwunden werden. Ist die Vorbereitungsphase abgeschlossen und wird die Geschäftsidee in die Tat umgesetzt, ergeben sich für den Existenzgründer viele weitere neue Herausforderungen.
Ohne eine kompetente Begleitung droht vielen Existenzgründern trotz eines guten Geschäftsmodells und eines hohen Arbeitseinsatzes bereits nach kurzer Zeit das unternehmerische Scheitern. In den meisten Fällen wäre dies jedoch durch eine professionelle Beratung vermeidbar.
Eine umfassende Gründungsplanung bezieht alle Unternehmensbereiche mit ein. Gesamtlösungen, nicht abstrakte Analysen stehen im Mittelpunkt unserer Beratungstätigkeit im Bereich der Gründungsberatung. Gemeinsam mit unseren Mandanten erarbeiten wir ganzheitliche und maßgeschneiderte Konzepte mit entsprechenden Umsetzungsindikatoren, die sich an den spezifischen Gegebenheiten unserer Mandanten orientieren.
Damit auch Ihre Existenzgründung erfolgreich verläuft, beraten wir Sie gerne professionell in allen Phasen der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee.
Schließen wir gemeinsam die Lücke zwischen Strategie und Umsetzung!
Für ergänzende Fragen zur Gründungsberatung wenden Sie sich bitte an unsere Kollegin
Katrin Dohle
Steuerberaterin
Telefon | 02271-7698-15
email | katrindohle@mitax.de
erstellt am 04.06.2015 von Harald Miltz
Der BFH hat entschieden, dass eine durch die Veräußerung des Grundstücks veranlasste Vorfälligkeitsentschädigung dem nicht steuerbaren Veräußerungsgewinn zuzuordnen ist. Denn steuerrechtlich auslösendes Moment für die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht die Absicht, aus dem Grundstück Vermietungseinkünfte zu erzielen, sondern die [...]
erstellt am 22.05.2015 von Harald Miltz
Die Voraussetzungen einer erhöhten Abschreibung in Sanierungsgebieten müssen vor Beginn der Baumaßnahme durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nachgewiesen werden. Über die Bindungswirkung dieses Grundlagenbescheides musste der Bundesfinanzhof entscheiden.
Nach seinem nun vorliegenden Urteil erstreckt sich die Bindungswirkung nur auf die [...]