Kanzlei

Unsere Mandanten erheben zurecht Anspruch auf qualifizierte und persönliche Betreuung. Dies versuchen wir neben der spezifischen fachlichen Qualifikation durch eine besonders individuelle ganzheitliche Beratung aus einer Hand zu erreichen.

Die Qualität unserer Dienstleistungen sowie eine persönliche Betreuung sollen die Grundlage für eine langfristige und umfassende Beratung sein. Dabei stellen sich ständig ändernde Rahmenbedingungen auch erhöhte Anforderungen an die steuerlichen und wirtschaftlichen Berater.

Wir legen daher großen Wert auf interne und externe Fortbildung und unterstützen selbstverständlich den Abschluss von Berufsexamina unserer Mitarbeiter. Qualität und Zuverlässigkeit sind jedoch nicht nur in fachlicher, sondern auch in organisatorischer Hinsicht zu gewährleisten.

Insbesondere liegt uns die ganzheitliche Beratung
Ihres Unternehmens am Herzen.

Diese erstreckt sich nicht nur auf rein steuerliche Themenbereiche.

Unter dem Hauptbegriff der Unternehmensberatung verstehen wir die externe Unterstützung in allen Fragen, die geeignet sind, ihre unternehmensrelevanten Entscheidungsprozesse begleiten zu können.

News

Einkommensteuer | Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf keine Werbungskosten

erstellt am 04.06.2015 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf keine Werbungskosten

Der BFH hat entschieden, dass eine durch die Veräußerung des Grundstücks veranlasste Vorfälligkeitsentschädigung dem nicht steuerbaren Veräußerungsgewinn zuzuordnen ist. Denn steuerrechtlich auslösendes Moment für die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht die Absicht, aus dem Grundstück Vermietungseinkünfte zu erzielen, sondern die [...]

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Einkommensteuer | Bindungswirkung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen

erstellt am 22.05.2015 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Bindungswirkung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen

Die Voraussetzungen einer erhöhten Abschreibung in Sanierungsgebieten müssen vor Beginn der Baumaßnahme durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nachgewiesen werden. Über die Bindungswirkung dieses Grundlagenbescheides musste der Bundesfinanzhof entscheiden.

Nach seinem nun vorliegenden Urteil erstreckt sich die Bindungswirkung nur auf die [...]

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