Die MITAX hat jahrelange Erfahrungen in der Übernahme von externem Rechnungswesen.
Sie können sich unter Kosten- und Organisationsgesichtspunkten optimal strukturieren. Wir übernehmen die Unternehmensfunktionen und Unternehmensprozesse und optimieren diese. Dabei können sie sich ganz auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und erreichen einen strategischen Wettbewerbsvorteil.
Sprechen sie uns an, wenn sie an einem Outsourcing ihres Rechnungswesens interessiert sind.
Der BFH hat entschieden, dass eine durch die Veräußerung des Grundstücks veranlasste Vorfälligkeitsentschädigung dem nicht steuerbaren Veräußerungsgewinn zuzuordnen ist. Denn steuerrechtlich auslösendes Moment für die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht die Absicht, aus dem Grundstück Vermietungseinkünfte zu erzielen, sondern die [...]
Die Voraussetzungen einer erhöhten Abschreibung in Sanierungsgebieten müssen vor Beginn der Baumaßnahme durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nachgewiesen werden. Über die Bindungswirkung dieses Grundlagenbescheides musste der Bundesfinanzhof entscheiden.
Nach seinem nun vorliegenden Urteil erstreckt sich die Bindungswirkung nur auf die [...]