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Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung

erstellt am 08.05.2015 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung

Nach dem Kauf eines vermieteten sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhauses wirkte der Grundstückseigentümer auf die Beendigung sämtlicher Mietverhältnisse hin, um eine Komplettsanierung des Hauses durchführen zu können. Im Jahr 1999 zogen die letzten Mieter aus. Im Jahr 2011 erfolgte die Generalsanierung des Gebäudes. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden fast keine Vermietungseinkünfte erzielt, so dass das Finanz­amt die Werbungskostenüberschüsse (Verluste) für die Jahre 2002 bis 2007 nicht anerkannte.

Der Bundesfinanzhof bestätigte die Auffassung der Finanzverwaltung. Aufwendungen für Wohnungen, die nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung leer stehen, sind auch während der Leerstandszeiten als Werbungskosten abziehbar, solange der Vermieter den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung nicht endgültig [...]

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Einkommensteuer | Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung

erstellt am 08.05.2015 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung

Auf Antrag des Steuerzahlers können die ermittelten Kapitaleinkünfte den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen werden, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern führt (sog. Günstigerprüfung).

Bei der Günstigerprüfung kommt zwar nicht der für die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich anzuwendende Abgeltungsteuersatz von 25 % zur Anwendung, sondern der progressive Regelsteuersatz. Da die Ermittlung der Kapitaleinkünfte auch bei der Günstigerprüfung nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes vorzunehmen ist, kommt auch im Falle der Günstigerprüfung das Verbot des Abzugs der tatsächlich entstandenen Werbungskosten zur Anwendung. Der Abzug bleibt damit auf den sog. Sparer-Pauschbetrag von 801,00 € [...]

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Umsatzsteuer | Wegen verspäteter Zuordnung eines gemischt genutzten Grundstücks zu Unrecht gewährte Vorsteuer führt ggfs. zur Berichtigung in den Folgejahren

erstellt am 27.04.2015 von Katrin Dohle

Umsatzsteuer | Wegen verspäteter Zuordnung eines gemischt genutzten Grundstücks zu Unrecht gewährte Vorsteuer führt ggfs. zur Berichtigung in den Folgejahren

Verwendet ein Unternehmer ein Gebäude sowohl für unternehmerische als auch außerunternehmerische Zwecke (z. B. zu eigenen Wohnzwecken), hat er ein Wahlrecht: Er kann das Gebäude in vollem Umfang, im Umfang der unternehmerischen Nutzung oder überhaupt nicht dem Unternehmensvermögen zuordnen. Die Zuordnungsentscheidung muss er im Zeitpunkt des Leistungsbezugs treffen und diese Entscheidung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung, spätestens aber bis zum 31.5. des Folgejahrs dokumentieren. Dokumentiert er nicht rechtzeitig die (teilweise) Zuordnung zum Unternehmensvermögen, kann er die Umsatzsteuer auf die Eingangsleistungen (z. B. Bauleistungen) nicht als Vorsteuer abziehen. Hat das Finanzamt in einem nicht mehr änderbaren Umsatzsteuerbescheid gleichwohl die Vorsteuern anerkannt, erfolgt in [...]

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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen

erstellt am 27.04.2015 von Katrin Dohle

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen

Ein Unternehmer kann sein Recht auf Vorsteuerabzug erst dann ausüben, wenn er im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist. Er trägt die Darlegungs- und Feststellungslast, muss bei Verlust der Rechnung also nachweisen, dass er Leistungen von einem Unternehmer für sein Unternehmen bezogen hat und eine ordnungsgemäße Rechnung in Besitz hatte. Dafür stehen ihm alle nach der Finanzgerichtsordnung verfahrensrechtlich zulässigen Beweismittel offen (z. B. Kopien oder Zeugen). Ein Beweisantrag auf Vernehmung von Zeugen ist nur dann hinreichend substantiiert, wenn er sich auf das Vorliegen einer Originalrechnung für eine konkret bezeichnete Eingangsleistung bezieht.

Quelle:

BFH, Urt. v. 23.10.2014, V R 23/13, DStR 2015, S. 71, [...]

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Umsatzsteuer | Umsätze aus stundenweiser Vermietung von Hotelzimmern unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

erstellt am 27.04.2015 von Katrin Dohle

Umsatzsteuer | Umsätze aus stundenweiser Vermietung von Hotelzimmern unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

Die Umsätze aus der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sind mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu versteuern. Wohn-und Schlafräume sind Räumlichkeiten, die so eingerichtet sind, dass man darin wohnen kann. Dazu gehö­ren u. a. Räumlichkeiten des Hotelgewerbes. Die Räume müssen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereitgehalten werden. Das ist der Fall, wenn der Beherbergungsunternehmer die Absicht hat, die Räume nicht auf Dauer und damit nicht für einen dauernden Aufenthalt zur Verfügung zu stellen.

Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass die stundenweise Überlassung von Hotelzimmern nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Entsprechende Umsätze sind danach mit dem Steuersatz von 19 % zu [...]

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