Was sind die Vorteile eines Mediationsverfahrens?
Souveränität
Die Parteien des Mediationsverfahrens bestimmen selber sowohl den Gegenstand, als auch den Inhalt des Verfahrens. Sie können das Mediationsverfahren fortführen, haben aber jederzeit auch die Möglichkeit, es zu beenden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Sie haben in jeder Phase die Kontrolle über den Verhandlungsprozess ebenso wie die Freiheit, das Verhandlungsergebnis nach ihren Vorstellungen zu gestalten.
Offenes Verfahren
Anders als in einem Gerichtsverfahren, in dem der Streitgegenstand durch die Klage vorgegeben wird, ist die Mediation für alle Lösungswege offen. Verhandelt werden kann alles, was nach Ansicht der Beteiligten verhandelt werden muss.
Durch diese Flexibilität können im Laufe des Verfahrens neue Verhandlungsgegenstände einbezogen werden und so Lösungsmöglichkeiten entstehen, an die die Beteiligten im Voraus gar nicht gedacht hatten.
Zügiges Verfahren
Durch die Überlastung der Gerichte können Gerichtsverfahren Monate, oft sogar Jahre dauern. Ein Termin für eine Mediation kann hingegen sehr kurzfristig vereinbart und das Verfahren innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen werden.
Nichtöffentliches Verfahren
Eine Mediation ist nicht-öffentlich. Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass Informationen, die innerhalb der Mediation ausgetauscht werden, nicht an dritte Personen weitergeleitet werden.
Zukunftsgerichtete und nachhaltige Lösung
Ziel des Verfahrens ist es nicht nur, den Streitfall zu einem Ende zu führen, sondern eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten Leben können und die den Konflikt auch für die Zukunft beendet. Da das Ergebnis nicht von dritter Seite vorgegeben, sondern von den Beteiligten selber erarbeitet wird, gibt es eine größtmögliche Akzeptanz für die gefundene Lösung.
Empirische Untersuchungen haben ergeben, dass die Einigungsquote regelmäßig bei 70 bis 90 Prozent liegt und die Beteiligten mit dem Mediationsprozess und dessen Ergebnissen überdurchschnittlich zufrieden sind.
Überschaubare Kosten
Parteien eines Mediationsverfahrens lösen ihren Konflikt selbständig und haben damit auch direkten Einfluss auf die Kosten des Verfahrens. Eine erste Einschätzung zu dem voraussichtlichen Aufwand kann schon früh gegeben werden. So haben die Beteiligten finanzielle Sicherheit und können den Kostenrahmen aufgrund ihrer Autonomie selber bestimmen.
Angesichts des geringeren zeitlichen Aufwandes ist es zudem gerade bei Verfahren mit einem hohen Streitwert die günstigere Alternative zum langwierigen Gerichtsprozess.
erstellt am 04.06.2015 von Harald Miltz
Der BFH hat entschieden, dass eine durch die Veräußerung des Grundstücks veranlasste Vorfälligkeitsentschädigung dem nicht steuerbaren Veräußerungsgewinn zuzuordnen ist. Denn steuerrechtlich auslösendes Moment für die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht die Absicht, aus dem Grundstück Vermietungseinkünfte zu erzielen, sondern die [...]
erstellt am 22.05.2015 von Harald Miltz
Die Voraussetzungen einer erhöhten Abschreibung in Sanierungsgebieten müssen vor Beginn der Baumaßnahme durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nachgewiesen werden. Über die Bindungswirkung dieses Grundlagenbescheides musste der Bundesfinanzhof entscheiden.
Nach seinem nun vorliegenden Urteil erstreckt sich die Bindungswirkung nur auf die [...]