Anwendungsgebiete

Ist mein Fall für eine Mediation geeignet?

Grundsätzlich ist jeder Konflikt für die Mediation geeignet. Die Gründe, sich für oder gegen eine Mediation zu entscheiden, liegen weniger im Streitgegenstand, als in dem Verhalten und in der Beziehung der Beteiligten zueinander begründet.

Eine Mediation eignet sich insbesondere,

  • wenn zwischen den Streitparteien eine Dauerbeziehung verwandtschaftlicher, freundschaftlicher, nachbarschaftlicher, geschäftlicher, kollegialer oder ähnlicher Art besteht und die Beteiligten in Zukunft weiter miteinander zu tun haben;
  • wenn es ein Bedürfnis nach umfassender Bereinigung eines Konflikts gibt;
  • wenn ein Urteil den wirklichen Interessen der Parteien nicht gerecht werden kann;
  • bei einem umfangreichen Konflikt mit mehrere Beteiligten
  • wenn der Rechtsstreit so komplex ist, dass ein langwieriges, im Ausgang ungewisses Verfahren droht;
  • wenn das Streitverfahren in seiner möglichen Außenwirkung dem Image einer Person oder eines Unternehmens schaden könnte.

Selbst wenn im Vorfeld bereits Verhandlungen geführt wurden und scheiterten, spricht dies nicht gegen die Durchführung einer Mediation.

Durch den Mediator tritt eine dritte Person in die Verhandlungen ein, die außerhalb des Konflikts steht und daher einen anderen Blickwinkel auf das Problem hat. Als geschulter Verhandlungscoach kann der Mediator verdeckte Einigungsspielräume aufdecken und mit dem nötigen Abstand auf eine Lösungsfindung einwirken.

Es loht sich daher immer, vor dem Gang zu Gericht darüber nachzudenken, ob der Streit auch alternativ über eine Mediation gelöst werden kann.

 

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