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Steuerstrafrecht | Ohne Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeit keine negativen Folgen aus einer „strafbefreienden Erklärung"

erstellt am 07.03.2015 von Harald Miltz

Steuerstrafrecht | Ohne Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeit keine negativen Folgen aus einer „strafbefreienden Erklärung

In einer “strafbefreienden Erklärung" gab ein Steuerzahler an, Schenkungsteuer hinterzogen zu haben. Der Erklärung lag der Fall zu Grunde, dass Vermögen aus einer liechtensteinischen Stiftung zunächst auf den Steuerzahler, danach auf zwei Stiftungen in Liechtenstein mit anschließender Rückübertragung auf ihn übertragen wurde. Die auf diese Vorgänge anfallende Schenkungsteuer wurde fristgerecht entrichtet.

Kurze Zeit darauf beurteilte der Bundesfinanzhof die Übertragung von Vermögen auf eine liechtensteinische Stiftung als nicht steuerpflichtig. Voraussetzung für diese Entscheidung war, dass die Stiftung im Verhältnis zum Stifter nicht frei über das Ver­mögen verfügen konnte. Da ein gleichgelagerter Fall vorlag, beantragte der Steuerzahler, seine strafbefreiende Erklärung zu ändern. Das [...]

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Einkommensteuer | Einkommensbesteuerung der auf einer Vermächtnisauflage beruhenden Leistungen einer Stiftung

erstellt am 24.02.2015 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Einkommensbesteuerung der auf einer Vermächtnisauflage beruhenden Leistungen einer Stiftung

Erhält ein Steuerzahler auf der Grundlage eines Vermächtnisses wiederkehrende Bezüge aus den laufenden Erträgen einer gemeinnützigen Stiftung, handelt es sich um „Sonstige Einkünfte“ im Sinne des Einkommensteuerrechts. Sie sind, soweit es sich um Leibrenten handelt, mit ihrem über die gesamte Dauer des Rentenbezugs gleichbleibenden Ertragsanteil steuerpflichtig.

Durch diese rechtliche Beurteilung wird sichergestellt, dass ein und derselbe Sachverhalt nicht doppelt, nämlich mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer belastet wird. Der Kapitalwert der Bezüge ist bei der bezugsberechtigten Person zum Zeitpunkt des Erbfalls der Erbschaftsteuer zu unterwerfen. Die Bezüge aus den nach dem Erbfall von der Stiftung erwirtschafteten Erträgen unterliegen mit ihrem Ertragsanteil [...]

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Einkommensteuer | Anforderungen an einen ruhenden Gewerbebetrieb

erstellt am 24.02.2015 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Anforderungen an einen ruhenden Gewerbebetrieb

Stellt ein Unternehmen seine werbende gewerbliche Tätigkeit ein, führt dies nicht notwendigerweise zur Betriebsaufgabe und zur Versteuerung der stillen Reserven. Vielmehr kann eine Betriebsunterbrechung (ruhender Gewerbebetrieb) vorliegen, wenn die wesentlichen Grundlagen des Betriebs an einen anderen Unternehmer verpachtet werden oder der Unternehmer erklärt, dass er seine Erwerbstätigkeit ruhen lässt. Allerdings müssen die zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter die Wiederaufnahme des unterbrochenen Betriebs ermöglichen.

Das Finanzgericht Berlin‑Brandenburg entschied, dass die Pachteinnahmen einkommensteuerrechtlich zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören. Die Verpachtung eines Gewerbebetriebs im Ganzen oder eines Teilbetriebs ist nach diesem Urteil aber grundsätzlich nicht als Gewerbebetrieb anzusehen und unterliegt daher nicht der Gewerbesteuer. [...]

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Erbschaft- und Schenkungsteuer | Vorzeitiger unentgeltlicher Verzicht auf ein bis dahin vorbehaltenes Nießbrauchsrecht ist schenkungsteuerpflichtig

erstellt am 18.02.2015 von Harald Miltz

Erbschaft- und Schenkungsteuer | Vorzeitiger unentgeltlicher Verzicht auf ein bis dahin vorbehaltenes Nießbrauchsrecht ist schenkungsteuerpflichtig

Nach früherem Erbschaftsteuerrecht war die Nießbrauchsbelastung an­lässlich einer Vermögensübertra­gung nicht abzugsfähig. Der auf den Kapitalwert der Belastung entfallene Teil der Steuer war lediglich bis zum Wegfall der Belastung zu stunden. Aufgrund der heute gültigen Fas­sung des Erbschaftsteuergesetzes ist eine Nießbrauchsbelastung sofort mit ihrem Kapitalwert vom Wert des Rohvermögens abzuziehen.

Der vorzeitige unentgeltliche Ver­zicht auf ein vorbehaltenes Nieß­brauchsrecht ist eine Schenkung. Er unterliegt mit seinem kapitalisierten Wert der Erbschaftsteuer. Berech­nungsgrundlage ist die Differenz zwi­schen den Kapitalwerten zum Zeit­punkt der Einräumung des Nieß­brauchsrechts und dem Verzicht da­rauf. Dass die Nießbrauchsbelas­tung nach altem Erbschaftsteuer­recht nicht abzugsfähig war, ist bei der Berechnung unberücksichtigt zu lassen. [...]

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Erbschaft- und Schenkungsteuer | Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

erstellt am 18.02.2015 von Harald Miltz

Erbschaft- und Schenkungsteuer | Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verschonungsregelungen im Erbschaftsteuerge­setz für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Gleichzeitig hat es deren weitere An­wendung bis zu einer Neuregelung angeordnet und den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen.

Zwar liegt es im Entscheidungsspiel­raum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in perso­naler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steu­erlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens ist je­doch unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittle­rer Unternehmen hinausgreift, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. [...]

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