erstellt am 27.04.2015 von Harald Miltz
Selbständige Ärzte üben ihren Beruf auch dann leitend und eigenverantwortlich aus, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen. Voraussetzung ist, dass sie die jeweils anstehenden Voruntersuchungen bei den Patienten durchführen, für den Einzelfall die Behandlungsmethode festlegen und sich die Behandlung problematischer Fälle vorbehalten. Die Leistungen müssen von ihnen geprägt sein.
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist im Einzelfall zu prüfen.
Quelle:
BFH, Urt. v. 22.01.2004, IV R 51/01, BStBl 2004 II, S. 509, DStR 2004, S. 903.
BFH, Urt. v. 16.07.2014, VIII R 41/12, DStR 2015, S. 30. [...]
erstellt am 21.03.2015
Die selbständige Tätigkeit einer Moderatorin von Werbesendungen für einen Verkaufssender (im entschiedenen Fall: Präsentation von Produkten aus den Bereichen Wellness, Kosmetik, Gesundheit sowie Reisen) gehört nicht zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit. Sie ist als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren, die der Gewerbesteuer unterliegen.
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) kam im entschiedenen Fall eine schriftstellerische Tätigkeit für die Moderatorin nicht in Betracht. Es lag auch keine journalistische Tätigkeit vor, weil dazu eine kritische Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Inhalten notwendig gewesen wäre. Eine künstlerische Tätigkeit war auch nicht gegeben, weil es an der eigenschöpferischen Ausrichtung der Tätigkeit der Steuerzahlerin als Verkaufsmoderatorin fehlte.
[...]
erstellt am 14.03.2015 von Harald Miltz
An der A-GmbH waren die B-GmbH und C-GmbH je zur Hälfte beteiligt. Zur Finanzierung notwendiger Investitionen und Sicherung des Überlebens der A wurde 1998 ihr bisheriges Stammkapital von 15 Mio. DM um 22,5 Mio. DM erhöht. Wegen des zu hohen Risikos übernahmen aber nicht die bisherigen Gesellschafter, sondern die X-GmbH die neuen Geschäftsanteile. Die X zahlte neben der Stammeinlage von 22,5 Mio. DM noch ein Aufgeld von 7,5 Mio. DM, somit insgesamt 30 Mio. DM in das Gesellschaftsvermögen ein.
Das Finanzamt untersuchte den Sachverhalt unter schenkungsteuerlichen Gesichtspunkten und bewertete den neuen Geschäftsanteil nach dem sog. Stuttgarter Verfahren mit 45 Mio. DM. [...]
erstellt am 12.03.2015 von Harald Miltz
Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, kann grundsätzlich einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden.
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall war ein angestellter Metzger über mehrere Wochen seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, bei Verlassen des Produktionsbereichs das Zeiterfassungsgerät zu betätigen. Er hatte sich damit bezahlte Pausen im Umfang von insgesamt 226 Minuten erschlichen. Nach Auffassung des Gerichts wog diese Pflichtverletzung so schwer, dass trotz einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 26 Jahren dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der [...]
erstellt am 07.03.2015 von Harald Miltz
Der Steuerzahler hatte Einspruch gegen einen Umsatzsteuerbescheid eingelegt und gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung beantragt. Der Aussetzungsantrag wurde ebenso wie der anschließende Einspruch abgewiesen. Auch ein nochmaliger Aussetzungsantrag nach erfolgter Einspruchsentscheidung wurde sowohl vom Finanzamt als auch vom Finanzgericht zurückgewiesen. Nachdem die Klage im Hauptsacheverfahren für den Steuerzahler erfolgreich abgeschlossen werden konnte, forderte das Finanzamt trotzdem Säumniszuschläge für die Zeit zwischen der Einspruchsentscheidung und dem finanzgerichtlichen Urteil.
Diese Vorgehensweise hat der Bundesfinanzhof (BFH) nicht akzeptiert. Er stellte fest, dass Säumniszuschläge in vollem Umfang zu erlassen sind, wenn eine rechtswidrige Steuerfestsetzung aufgehoben wird. Dabei muss der Steuerzahler alles getan haben, um die Aussetzung [...]