Umsatzsteuer | Ungenaue Leistungsbeschreibung in einer Rechnung
erstellt am 27.11.2011 von Harald Miltz
Eine lediglich ungenau bezeichnete Leistung führt nicht zu einem unberechtigten Steuerausweis, wenn unter Heranziehung der bei den Vertragsparteien vorhandenen Unterlagen der Rechnungsgegenstand zu identifizieren war und keine Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens in Betracht kommt. Quelle: FG Saarland, Urteil v. 12.5.2011, Az 1 K 1304/06