erstellt am 07.11.2005 von Harald Miltz
Verschiedene Gerichte haben bereits in Bezug auf die Erhebung von Grundsteuer ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Steuerart zum Ausdruck gebracht.Unterstrichen wird die Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer auch durch die zurzeit geführte Reformdebatte über die künftige Ausrichtung der Grundsteuer. Der Gesetzgeber ahnt wohl, was hier seitens der Gerichtsbarkeit auf ihn zukommen könnte.
Ihre Rechtsschutzmöglichkeit hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer wahren Sie, indem Sie gegen die Festsetzung der Grundsteuer rechtlich vorgehen.
Wir sind Ihnen bei den notwendigen Einsprüchen bzw. Anträgen gerne behilflich.
Quelle:
BVerwG , Az 10 B 45/05
BVerfG, 1 BvR 1644/05