Mit BMF-Schreiben vom 28. April 2005 - IV A 7 - S 0321 - 34/05 - hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum vorherigen BMF-Schreiben vom 29. November 2004 ergänzend Stellung genommen. Demnach wird es seitens der Finanzbehörden für bis zum 31. Mai 2005 endende Anmeldungs- bzw. Voranmeldungszeiträume nicht zu beanstanden sein, wenn Steuerpflichtige ihre Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen weiterhin in Papierform oder per Telefax abgeben werden.
Fazit:
Es bleibt abzuwarten, ob die Frist Bestand haben wird oder aber verlängert wird. Offenbar sind die Probleme bei der technischen Umsetzung des ELSTER-Verfahren grösser als erwartet.